ZURÜCK IN DIE GESETZLICHE KRANKENKASSE AUCH AB 55

DAS ORIGINAL

 Mit unserer Hilfe kommen Sie garantiert zurück in die GKV

ÜBER UNS

Sie zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu bringen, das ist unser oberstes Ziel! Auch wenn Sie bereits über 55 Jahre alt sind. Wir sind staatlich lizensierte Versicherungsmakler und kennen uns bestens mit allen Wegen aus, die zurück in die GKV führen.
Was zunächst unmöglich erscheint, ist bei genauerer Betrachtung absolut möglich. Wir haben es schon hunderte Male bewiesen. Ein Wechsel zurück in die GKV ist rechtssicher möglich!
Dieser Weg ist allerdings mit einem gewissen Aufwand verbunden und komplex.

Erfahren Sie in einem kurzen Gespräch zum gegenseitigen Kennenlernen gerne mehr. Ausführlich Informationen erhalten Sie auf unseren Seminaren in Frankfurt am Main.

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Je nach persönlicher Lebenserwartung stehen Ihnen in der privaten Krankenversicherung noch einige Beitragsjahre bevor. Der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung spart Ihnen ein Vermögen! Schneller und nachhaltiger können Sie Ihre Situation kaum verbessern!

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Die meisten Neukunden gewinnen wir heute durch Empfehlungen und im Rahmen unserer Infoveranstaltungen in Frankfurt am Main.

Erfolgsgarantie

Wenn Sie die Voraussetzungen mitbringen und sich an den Fahrplan halten ist der Wechsel zurück in die GKV gesetzlich garantiert.

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Im Durchschnitt lassen sich zwischen 60.000 - 200.000 EURO einsparen. Ermitteln Sie Ihren finanziellen Vorteil bei einem Wechsel.

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Wir prüfen vorab Ihre Chancen für die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung.

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Themen zum Wechsel in die gesetzliche KV

Nachfolgend finden Sie Artikel zum Thema: Zurück in die GKV ab 55

Wir öffnen Ihnen alternative Wege, um in angemessener Zeit in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren durch Anwendung von deutschem gemeinsam mit EU-Recht.

Wir haben für Sie die massgeschneiderte Lösung, zur erfolgreichen Aufnahme in die gesetzliche Krankenkasse.
Auch wenn Sie ganz ohne Krankenversicherung sind, eine Rückkehr ohne Strafbeiträge ist möglich!

Unsere Kernkompetenz basiert auf mehr als 13 Jahre internationaler praktischer Erfahrung.

Die private Krankenversicherung hat ihre Berechtigung, wenn man mitten im Leben steht, gut verdient und einen entsprechenden Lifestyle hat. In diesen Zeiten gehört sie einfach als Asset dazu.

Ab Anfang/Mitte 50 sieht die Sache meist anders aus. Zu dieser Zeit beginnen viele über den nahenden Ruhestand nachzudenken. Es werden die Rentenkonten geklärt und alle Sparvermögen angeschaut, Rentenversicherungen, Pensionszusagen, betriebliche Altersvorsorge etc.

Jetzt wird vielen anschaulich, dass mit dem spitzen Stift kalkuliert werden muss. Eine enorme Belastung stellt später der Beitrag zur privaten Krankenversicherung (PKV) dar.

Warum steigen die Beiträge weiter?

Die PKV leidet wie viele andere Wirtschaftszweige unter der negativen Reproduktionsrate der deutschen Bevölkerung (vgl. Welt-in-Zahlen.de).

Derzeit liegt das deutsche Bevölkerungswachstum bei -0,02 % (d.h. jährliches Bevölkerungswachstum minus 16.484 Bürger). Hinzu kommt eine ständig steigende Lebenserwartung und teurer medizinischer Fortschritt. Ethisch, humanistisch ist die Verbesserung der medizinischen Versorgung zwar eine große Errungenschaft, aber wirtschaftlich ein enormer Kostenfaktor, der über Beiträge finanziert werden muss. Es fehlen junge Beitragszahler, so dass die Tarife der PKV systematisch überaltern. Temporär können die Gesellschaften durch Schließung von Tarifen ein wenig gegensteuern, d.h. wer in seinem Tarif bleibt, steigt dann überproportional. Die neuen Tarife werden vom Vertrieb genutzt und mit jungen gesunden Beitragszahlern befüllt.

Somit bleibt für einen Teil Versicherter die PKV attraktiv und für Ältere wird sie zur Kostenfalle.

  • Als angestellter Privatversicherter, der zurück in die gesetzliche Krankenversicherung will, sind Sie nicht sehr motiviert, dafür Ihr Bruttojahreseinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) abzusenken? Das ist mehr als verständlich!
  • Als langjähriger, erfolgreicher Selbstständiger, der zurück in die gesetzliche Krankenversicherung will, sind Sie alles andere als begeistert, dafür Ihre Selbstständigkeit aufgeben zu sollen: um entweder angestellt unter der JAEG zu verdienen oder sich nach Aufgabe der Selbstständigkeit bei Ihrem Ehepartner familienversichern zu lassen? Dann bliebe Ihnen noch die Möglichkeit, sich arbeitslos zu melden. Wir können verstehen, dass Sie auch hierauf eine natürliche Abwehrreaktion zeigen.
  • Als durchgängig privatversicherter Selbstständiger mit 55 Jahren können Sie das Kriterium: einen Tag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) innerhalb der letzten fünf Jahre versichert gewesen zu sein, für die Rückkehr in die GKV nicht erfüllen? Das erscheint logisch.

Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung wirkt aus diesen Gründen zunächst sehr umständlich und fast unmöglich.

Wir laden Sie deshalb dazu ein als Europäer, nicht nur als Deutsche zu denken. Treten Sie mit uns und unserer Erfahrung die „Reise über den Tellerrand“ an, und erreichen Sie Ihr Ziel über die Regelungen der Europäischen Union, denen sich auch Deutschland zu unterwerfen hat.

Mit uns als international erfahrenem Partner öffnen sich für Sie neue Chancen. Wir hören gern von Ihnen.

Gemäß dieser Richtlinie unterliegen alle europäischen Krankenversicherungen zentralen europäischen Bestimmungen, die in die jeweiligen Gesetze eingeflossen sind, die die Krankenversicherung der Länder regeln. So auch in Deutschland im Sozialgesetzbuch 5 (SGB V).

Freiwillig bei den Gesetzlichen bleiben

 

In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es nicht nur Pflichtmitglieder. Arbeitnehmer und Angestellte, die über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) im Jahr verdienen, können ebenfalls der GKV angehören. Sie müssten es nicht, da sie mit jedem Euro über der JAEG auch in die Private Krankenversicherung wechseln könnten. Bleiben sie in der GKV, dann geht das auf freiwilliger Basis.

 

 

Gesetzlich versichern mit Regeln

Freiwillig Krankenversichern können sich nicht nur gut verdienende Arbeitnehmer und Angestellte. Diese Möglichkeit besteht auch für Beamte, Selbständige und Studenten, die aus der Familienversicherung ausgeschieden sind. Ein Nachteil der freiwilligen Versicherung besteht darin, dass auf das gesamte Einkommen Beiträge erhoben werden und zwar bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Zu den Einkommen gehören für freiwillig Versicherte auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalerträge. Pflichtversicherte müssen nur auf ihren Lohn berechnete Beiträge zahlen.

 

 

Vorteil für die Familie

Dafür bietet die freiwillige Versicherung allen jenen Mitgliedern Vorteile, die Familie haben. Bei der privaten Krankenversicherung (PKV), so das Portal für Krankenversicherungen, müsste sich jedes Mitglied der Familie einen eigenen privaten Schutz besorgen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen gibt es das Instrument der Familienversicherung. Sie bietet allen Mitgliedern der Familie, neben dem Ehepartner sind das auch ein eingetragener Partner und selbstverständlich die Kinder, kostenlosen Schutz. Auch freiwillige Mitglieder der GKV können diese Möglichkeit nutzen. Allerdings gibt es von diesem Grundsatz Ausnahmen. Eine mitversicherte Person darf nicht hauptberuflich selbständig oder Beamter sein. Auch ein eigener privater Schutz in einer Krankenversicherung schmälert die Chance auf kostenfreie Familienversicherung. In einem Minijob gibt es für Familienversicherte außerdem eine Einkommensgrenze.

 

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